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Logopädie

Therapie

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Vor Beginn der Therapie lassen Sie sich bitte eine Verordnung mit 10x 60 Minuten Logopädie vom Facharzt (HNO, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Neurologe) ausstellen. Diese muss chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.

Falls Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder unentschuldigtem Fernbleiben werden die Kosten der entfallenen Therapieeinheit privat in Rechnung gestellt.

Tarife

T2: 35 Minuten Therapie und 10 Minuten Vor- und Nachbereitung ohne PatientIn

T3: 45 Minuten Therapie und 15 Minuten Vor- und Nachbereitung ohne PatientIn

Therapeutische Schwerpunkte

  • Sprachentwicklungsverzögerung und -störung

  • Aussprachestörung

  • Lese- Rechtschreibstörung

  • Myofunktionelle Störung / Orofaziale Dysfunktion

  • Stimmstörung

  • Gesichtslähmung

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